Steuerpflichten

Steuerpflichten
Steuerpflichten,
 
die durch die einzelnen Steuergesetze und die AO geregelten Pflichten materieller (Steuerzahlungspflicht) und formaler Art (Mitwirkungspflicht, Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht, Steuererklärungspflicht u. a.). Bei der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Vermögensteuer wird unterschieden zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht. Die unbeschränkte Steuerpflicht betrifft Personen beziehungsweise Gesellschaften, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort beziehungsweise den Sitz der Geschäftsleitung im Inland haben, und erfasst das gesamte Welteinkommen beziehungsweise Weltvermögen; die beschränkte Steuerpflicht (bei Personen beziehungsweise Gesellschaften mit Sitz im Ausland) dagegen erfasst lediglich das inländische Einkommen beziehungsweise Vermögen. Bei Verlegung des Wohnsitzes in ein niedrig besteuerndes Gebiet (Steuerflucht) kann es ferner in bestimmten Fällen zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Außensteuergesetz kommen.

Universal-Lexikon. 2012.

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